Ausblick 

Vorbereitung auf das Planfeststellungsverfahren 

Aktuell bereiten wir uns auf das Planfeststellungsverfahren im Abschnitt Nord vor. Doch was ist eigentlich ein Planfeststellungsverfahren und wie läuft so ein Verfahren eigentlich ab? Diese Fragen möchten wir Ihnen gerne beantworten. 

Das Planfeststellungsverfahren...

  • ...regelt die Genehmigung von Infrastrukturvorhaben.

  • ...wägt die unterschiedlichen Interessen verschiedener Beteiligter ab.

  • …endet mit dem Planfeststellungsbeschluss, der für uns gleichbedeutend die Baugenehmigung darstellt.


Das Genehmigungsverfahren besteht in der Regel aus zwei Teilen. Zuerst wird im Raumordnungsverfahren (ROV) der Raum wortwörtlich "geordnet" und die Genehmigungsbehörde wählt nach ihrer Prüfung einen geeigneten Trassenkorridor für die spätere Feintrassierung aus. Das Amt für Regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) hatte bereits im Oktober 2022 entschieden, dass für das Vorhaben Wilhelmshaven2 - Conneforde auf ein ROV verzichtet werden kann. Statt eines ROV lieferten die Ergebnisse unserer Trassenvoruntersuchung unter Erfassung aller Raumwiderstände die Grundlage für unsere weiteren Planungen.

Als zweiter Teil des Genehmigungsverfahrens ist das Planfeststellungsverfahren ein Verwaltungsverfahren, in dem über die Zulässigkeit von raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen entschieden wird. Solche Vorhaben und Maßnahmen berühren eine Vielzahl öffentlicher und privater Belange. Im Planfeststellungsverfahren werden diese unterschiedlichen Belange systematisch ermittelt und miteinander abgewogen. Ziel dieses formalisierten Verfahrens ist es, eine möglichst allgemein verträgliche Planung der Infrastruktur zu erhalten. Neben zahlreichen anderen Infrastrukturen und Vorhaben müssen auch die von uns geplanten Höchstspannungsleitungen ein Planfeststellungverfahren durchlaufen.

Die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Leitungen im Projekt Wilhelmshaven2 – Conneforde ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Dort planen wir im kommenden Jahr unseren Planfeststellungsantrag einzureichen. Der Antrag enthält unter anderem eine detaillierte Beschreibung und Darstellung des Leitungsverlaufs, technische Angaben zum Vorhaben, dem Bau und Betrieb der Leitung sowie eine Bewertung der umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens.

Sind unsere Unterlagen vollständig, startet die Behörde mit der Offenlage der Unterlagen die formelle Beteiligung. Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange können sich mit Einwendungen und Stellungnahmen zu unseren Planungen äußern.  Auf einem seitens der Behörde einberufenen Erörterungstermin werden die eingebrachten Anliegen diskutiert.   

Mit dem Planfeststellungsbeschluss und der damit einhergehenden Baugenehmigung schließt die NLStBV das Verfahren ab.



Nächster Artikel

Ein Umspannwerk bekommt seinen Namen
Lesen
© TenneT TSO GmbH    Datenschutz  -   Impressum  -   Disclaimer